Kinder müssen sich gleichberechtigt im öffentlichen Raum bewegen dürfen.

In Art. 31 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben festgeschrieben (...).
Kinder haben Anspruch auf Schutz und Rücksichtnahme entsprechend ihres altersbedingten Entwicklungsstandes. Die Sicherheit im Straßenraum muss
- mit Mitteln der Verkehrsregelung,
- der Verkehrslenkung und
- der Aufklärung
gewährleistet werden. Die Unfallgefährdung muss verringert werden.
Verkehrspolitisch handeln im Interesse von Kindern heißt:
Kindern Spiel- und Freiräume in ihrer direkten Wohnumgebung zurückgeben, die ihnen durch die Verdichtung der Städte und der immensen Zunahme des Verkehrs genommen wurden.
Tiefergehende Informationen in diesem ausführlichen Bericht.
Elterntaxi: Keine gute Idee für Kinder
Oft scheint für den Weg zum Kindergarten oder zur Schule die beste Lösung die Autofahrt mit Papa oder Mama zu sein, die ja eh mit dem Auto zur Arbeit weiterfahren. Unsere Expertin im Bereich Kind, Verkehr und Mobilität, Annegret Neumann, bezieht dazu klar Stellung auf menschenskinder-nrw.de.
Weitere Informationen zum Thema
In Art. 31 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben festgeschrieben. Die Verwirklichung dieser Rechte ist von grundlegender Bedeutung für die Qualität der Kindheit, für das Recht des Kindes auf eine optimale Entwicklung, für die Förderung der Widerstandsfähigkeit und für die Verwirklichung weiterer Kinderrechte. Das Recht auf Spiel ist ein wesentlicher Baustein für die körperliche, kognitive, soziale, geistige und emotionale Entwicklung des Kindes und damit ein unverzichtbares Recht während der Kindheit.
Insbesondere Kinder müssen sich als Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt im öffentlichen Raum bewegen dürfen. Sie haben Anspruch auf Schutz und Rücksichtnahme entsprechend ihres altersbedingten Entwicklungsstandes. Für die so genannten „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ muss die Sicherheit im Straßenraum mit Mitteln der Verkehrsregelung, der Verkehrslenkung und der Aufklärung gewährleistet werden. Ihre Unfallgefährdung muss verringert werden.
Verkehrspolitisch handeln im Interesse von Kindern heißt darüber hinaus auch, ihnen Räume zurückzugeben, die ihnen genommen wurden. In den 50er Jahren bevölkerten zehn Kinder und fünf Autos einen Hektar Stadtfläche, in den 90er Jahren waren es nur noch fünf Kinder aber schon 20 Autos – Tendenz steigend. Die Zerstörung der Freiräume durch die Verdichtung der Städte und die immense Zunahme des Verkehrs führt zu einem Verlust an Aktionsräumen für Kinder. Kinder brauchen Lebensräume aber in ihrem direkten Wohnumfeld und nicht erst am Rande der Stadt. Als Lobby für Kinder setzen wir uns ein für autoarme und autofreie Wohngebiete, ausgedehnte Fußgängerbereiche und Spielzonen, verkehrsberuhigte Bereiche in Wohngebieten, sowie für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt.
Als Lobby für Kinder vertreten wir im AfVM (Ausschuss für Verkehr und Mobilität), im PStA (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung) und im JHA (Jugendhilfe-Ausschuss) der Stadt Brühl mit beratender Stimme die Interessen der Brühler Kinder.